Donnerstag, 30. Mai 2013

Grundgesetz außer Kraft ?

Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.



Das Grundgesetz scheint im 4. Reich keine Gültigkeit mehr zu haben ... leider !

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